Registrierkassen in Österreich ab 2017

In Österreich trat am 1.4.2017 eine strengere Regelung für Registrierkassen, die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), in Kraft. Jeder Beleg muss eine eindeutige Signatur erhalten, um so eine nachträglich unveränderbare Kette von Belegen sicherstellen zu können.

Eine Auswahl der wesentlichen Anforderungen:

  • Die Kassenidentifikationsnummer, sowie der verwendete AES-Schlüssel müssen dem Finanzamt gemeldet werden
  • Die Kasse erhält eine Signaturerstellunsgeinheit
  • Jeder Beleg erhält einen maschinenlesbaren Code
  • Daten werden in ein Datenerfassungsprotokoll exportiert, das zumindest quartalsweise auf einen externen Datenträger gespeichert werden muss

Für Unternehmen, die unter die Registrierkassenpflicht fallen, bedeudet dies, dass ein Kassensystem angeschafft werden muss, mit dem die Anforderungen der RKSV erfüllt werden. cappatec Kassensysteme erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen. Alle ab 1.1.2017 ausgelieferten Systeme sind zur Erfüllung der RKSV geeignet.

Für Unternehmen, die unter die Registrierkassenpflicht fallen und bereits ein bestehendes cappatec Kassensystem haben, bedeudet dies:

  1. Sie erhalten ein Softwareupdate, mit dem die erforderliche Funktionalität zur Erfüllung der RKSV bereitgestellt wird.
  2. cappatec unterstützt Sie bei der Beschaffung und Installation der Signaturerstellunsgeinheit.

cappatec Kassensysteme bieten mehr als die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Um Sie optimal zu unterstützen, bieten cappatec Kassensysteme mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben:

  • mehr Überblick: Artikel-, Kundenverwaltung und Umsatzberichte
  • Zeitersparnis: einfache Bedienung durch moderne und neu entwickelte Oberfläche
  • Flexibilität: geeignet für Mehrplatzbetrieb an PC, POS-Gerät und mobilen Geräten, lokal oder als Web-Anwendung

Mehr über cappatec Kassensysteme